Matthias Matt aus Velpke ist selbstständiger Sorgeberater und berät pflegende und sorgende Menschen unter Anderem rund um Fragen zur Pflege und zum Pflegegrad. Er bietet Schulungen, Gruppenkurse und Einzelberatungen an, unterstützt Einrichtungen aus dem Sorge- und Pflegesektor durch Projektmanagement, Vorträgen und Mitarbeiterschulungen und steht zu diesen Themen auch als Redner zur Verfügung.
Im Rahmen dieser Arbeit, kommt Matt auch immer wieder mit Fragen zum Thema Pflegehilfsmittel in Berührung, weshalb er die häufigsten Fragen seiner Kunden zu diesem Thema Oliver Theißen gestellt hat.
Das Interview wurde im Rahmen seines Newsletters veröffentlicht.
Sorgeberatung: Herr Theißen, schön dass Sie als Interviewpartner meine Fragen beantworten.
Theißen: Guten Tag Herr Matt, vielen Dank für Ihre Einladung.
Sorgeberatung: Ein Produkt des Unternehmens „Standard Systeme“ sind die „zum Verbrauchbestimmten Pflegehilfsmittel“. Erläutern Sie unseren Lesern kurz, was darunter zu verstehen ist.
Theißen: Die Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen ist eine physische und psychische Belastung für alle Betroffenen. Der Gesetzgeber hat jedoch verschiedene Entlastungen eingeführt, welche die Pflegearbeit erleichtern. Dazu gehört auch eine monatliche Pflegehilfsmittelpauschale in Höhe von bis zu 40 Euro, die zweckgebunden für Verbrauchsmaterial eingesetzt werden kann. Im Rahmen dieser Pauschale erhalten Sie beim PflegehilfeSet monatlich Pflegehilfsmittel komfortabel und risikolos nach Hause geliefert.
Sorgeberatung: Ist es möglich, die „zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel“ individuell angepasst, zum Beispiel auch nur alle 2 oder 3 Monate, zu erhalten?
Theißen: Der Pflegebedarf und die benötigten Pflegehilfsmittel werden individuell nach einer Beratung ermittelt oder können auf unserer Webseite problemlos selbst zusammengestellt werden. Unser Ziel ist es die Kunden so gut wie möglich zu unterstützen. Selbstverständlich besteht daher die Möglichkeit, die Pflegehilfsmittel auch nur alle zwei Monate oder einmal im Quartal geliefert zu bekommen.
Sorgeberatung: Was passiert, wenn die Pflegekasse den Antrag zur Nutzung der „zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel“ ablehnt?
Theißen: Das ist unser Risiko und somit unsere Investition in den Kunden. Eine neuerliche Beantragung ist abhängig vom jeweiligen Ablehnungsgrund. Nur wenn der Antragsteller wissentlich Falschangaben macht, erhält er bei Ablehnung eine Privatrechnung.
Sorgeberatung: Muss der Pflegebedürftige eine Zuzahlung zu den „zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln“ leisten?
Theißen: Grundsätzlich erfolgt keine Zuzahlung für die „zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmittel“. Die von den Krankenkassen vorgeschriebene Zuzahlung für die wiederverwendbaren Bettschutzauflagen übernehmen wir für die Pflegebedürftigen.
Sorgeberatung: Was möchten Sie unseren Lesern zu diesem Thema noch mitteilen?
Theißen: Nutzen Sie die Unterstützungsleistungen, die der Gesetzgeber hier zur Verfügung stellt. Die Nutzung trägt zur besseren Versorgung pflegebedürftiger Menschen bei und ermöglicht damit ein längeres Verweilen in der vertrauten Umgebung des eigenen Zuhauses.
Sorgeberatung: Zuletzt noch eine persönliche Frage: Welches ist das nächste Ziel, dass Sie persönlich erreichen wollen?
Theißen: Gesundheit ist unser höchstes Gut. Der Rest ergibt sich dann von allein.
Sorgeberatung: Herr Theißen, vielen Dank für Ihre Antworten. Ihnen alles Gute!
Theißen: Herr Matt, auch Ihnen alles erdenklich Gute!